SIWAKO-Objekte
Kontakt / Support
Schulungsunterlagen

Kategorie:

- SIWAKO-Objekte

Gehört zu Modul:

- EKAS

ASA Handbuch

Als Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Ein gezieltes Vorgehen ist für den Aufbau eines wirksamen Sicherheitssystems entscheidend. Die Tabelle ASA-Handbuch hilft die getroffenen Massnahmen zu dokumentieren.



Dokumentation des Sicherheitssystems

ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Der Begriff steht zudem für den Aufbau eines Sicherheitssystems in den Unternehmen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) formuliert die Anforderungen an das Sicherheitssystem.

Die ASA-Richtlinie gilt für:

  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden.
  • Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden. 
    (Hier gelten reduzierte Anforderungen)
  • Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.

Die 10 Kapitel eines ASA-Handbuches

 

KapitelTitelErläuterungTabellen im SIWAKO
01Sicherheitsleitbild und SicherheitszieleSicherheitsleitbild und Sicherheitsziele bilden das Fundament beim Aufbau eines Sicherheitssystems. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie bei der Erstellung eines Leitbilds vorgehen und worauf es bei der Formulierung Ihrer Sicherheitsziele ankommt. Ziel
02Sicherheitsorganisation

Arbeitgeber sind für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sind deshalb auch für den Aufbau einer Sicherheitsorganisation zuständig. Es liegt aber in Ihrem Ermessen, diese Aufgabe zu delegieren. Darauf müssen Sie beim Aufbau einer Sicherheitsorganisation achten:

  • Die Sicherheitsorganisation regelt Abläufe, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
  • Sie können einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder eine Kontaktperson für die Arbeitssicherheit (KOPAS) mit der Aufgabe betrauen.
  • Wenden Sie sich an einen Spezialisten der Arbeitssicherheit, sollte das notwendige Wissen in Ihrem Betrieb fehlen.
Ziel
03Ausbildung, Instruktion und Information

Die Sicherheit in Ihrem Unternehmen hängt davon ab, ob Ihre Mitarbeitenden die Gefahren und Risiken ihrer Arbeit kennen. Nur durch eine systematische Ausbildung und Instruktion bleibt das nötige Wissen jederzeit abrufbar. Für Sie als Vorgesetzte/-r gilt:

  • Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden systematisch aus und dokumentieren Sie die durchgeführten Ausbildungen und Instruktionen.
  • Übertragen Sie Arbeiten mit besonderen Gefahren nur an Mitarbeitende, welche die entsprechende Ausbildung dafür mitbringen.
  • Führen Sie neue Mitarbeitende und temporär Beschäftigte sorgfältig in ihr Aufgabengebiet ein.
Ausbildung
04SicherheitsregelnJeder Betrieb besitzt ein individuelles Gefahrenpotenzial. Es ist deshalb wichtig, massgeschneiderte Sicherheitsregeln zu entwickeln. Als Vorgesetzte haben Sie die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften und lebenswichtigen Regeln zu achten. 
05Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung

Die ASA-Richtlinie 6508 spezifiziert, wie bei der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung vorzugehen ist. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Gefahren am Arbeitsplatz lassen sich nur dann bewältigen, wenn sie bekannt sind.
  • Erfassen Sie deshalb die Gefahren in Ihrem Betrieb und bewerten Sie diese im Rahmen einer Risikoanalyse. So gelingt es, gezielte Schutzmassnahmen zu entwickeln.
  • Ziehen Sie einen Spezialisten oder eine Spezialistin der Arbeitssicherheit hinzu, wenn Sie unsicher sind und Unterstützung benötigen.

Gefahrstoffe

 

Gefahrenkatalog

 

Gefahr am Standort

 

Gefahr im Prozess

06Massnahmenplanung und Umsetzung

Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, alle notwendigen und technisch umsetzbaren Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen (Unfallversicherungsgesetz Art. 82 ). 

Achten Sie dabei darauf,

  • das vorhandene Wissen über Gefahrenquellen im Betrieb zu nutzen,
  • die Massnahmen und deren Umsetzung in einem Plan verbindlich festzuschreiben,
  • die Einhaltung der Schutzmassnahmen regelmässig zu überprüfen.
 
07Notfallorganisation im Betrieb

Wenn es im Betrieb zu einem Unfall kommt, sollten alle wissen, was zu tun ist. Die betriebliche Notfallorganisation regelt alle wichtigen Massnahmen, von der Ersten Hilfe bei Verletzungen bis zum Brandschutz.

Im Fall eines Unfalls ist Zeit ein wichtiger Faktor. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Sanität am Unfallort vergehen in der Regel 10 bis 15 Minuten. Wenn Sie über eine gut funktionierende Notfallorganisation verfügen, können Sie diese Zeit mit wertvollen Erste-Hilfe-Massnahmen überbrücken und damit Leben retten. 

Darauf sollten Sie achten:

  • Treffen Sie Vorkehrungen, um bei Verletzungen und akuten Erkrankungen rasch und sachkundig Erste Hilfe leisten zu können.
  • Passen Sie die Notfallorganisation bei nicht ortsfesten Arbeitsplätzen kontinuierlich an die neuen Verhältnisse an.
  • Organisieren Sie Ihren Brandschutz im Einklang mit dem vorhandenen Brandrisiko.
Ausbildung
08Mitwirkung der Mitarbeitenden

Bei der Mitwirkung Ihrer Beschäftigten in Fragen der Arbeitssicherheit geht es darum, deren Wissen optimal einzusetzen und sie zu Beteiligten zu machen. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:

  • Beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Gefahrenermittlung und die Entwicklung von Schutzmassnahmen mit ein.
  • Denken Sie daran, dass gemeinsam getroffene Entscheidungen besser akzeptiert und mitgetragen werden.
  • Fordern Sie Ihre Mitarbeitenden auf, bei gefährlichen Situationen STOPP zu sagen.

Protokoll

 

Ausbildung

09Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz lässt sich nur umsetzen, wenn Sie die möglichen Risiken kennen. Diese lassen sich in körperliche, arbeitsplatzbedingte und psychische Belastungen einteilen. Um einen wirksamen Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

  • Erfassen Sie alle krankheitserzeugenden Faktoren in Ihrem Unternehmen systematisch.
  • Treffen Sie wo nötig geeignete Massnahmen, um die Risiken zu minimieren.
 
10Kontrolle und Audit

Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen erfordern regelmässige Kontrollen und Audits. Um herauszufinden, ob Sie Ihre Sicherheitsziele erreicht haben, beachten Sie folgendes Vorgehen:

  • Prüfen Sie einmal jährlich, ob Ihr betriebliches Sicherheitssystem vollständig ist.
  • Führen Sie periodische Audits zur Überprüfung der Sicherheitsmassnahmen durch.
  • Dokumentieren Sie das jeweilige Ergebnis in Stichworten.
 

 

Felder und Definitionen

Feldname Typ Info Programmcode
ID Ganzzahl AsaHandbuch_ID
Nr. Text (max. 250 Zeichen) Nummer
Titel Text (max. 250 Zeichen) AsaHandbuch_Bez
Inhalt Text (unbegrenzte Länge) Inhalt
Übergeordnetes Kapitel Tabellenverweis AsaHandbuch_FK
ObjektZustand Tabellenverweis ObjektZustand_FK

War dieser Beitrag hilfreich?

Ja (0)

Nein (0)

Vorheriger Beitrag: Arbeit
Nächster Beitrag: Ausbildung und Instruktion
Erstellt am: 02.01.2025 | Bearbeitet am: 02.01.2025